Allgemeine Informationen über die Kurbeiträge
Die Kurbeitragspflicht sowie die Höhe des Kurbeitrages ergeben sich au der jeweiligen Kurbeitragssatzung Ihres Urlaubsortes. Diese Satzung können Sie bei Ihrem Gastgeber einsehen.
Quelle: Webseite Kurverein Neuharlingersiel e. V.
Kurbeiträge in Hartward (Kurbezirk 2)
Der Kurbeitrag wird in der Zeit vom 15. März bis 31. Oktober jeden Jahres erhoben. Der Kurbeitrag beträgt im Kurbezirk 2 je Tag:
c) für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres: 1,70 Euro
d) für Personen nach Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (6 bis 15 Jahre) 1,00 Euro
Quelle / Auszug: Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Neuharlingersiel v. 12.04.2006
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